Termine

Werte Patientinnen, werte Patienten,
da es leider immer wieder zu nicht entschuldigten Ausfällen kommt und wir damit anderen Patienten die Möglichkeit nehmen einen Termin wahrzunehmen, ersuchen wir Sie höflichst
bis zu 24 Stunden vorher Ihren Termin abzusagen.
Bei Mundhygiene müssen wir nun leider, falls der Termin nicht abgesagt wird, ein Ausfallshonorar von 50,– € verrechnen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

 


nachlesenEinen Arzttermin sausen zu lassen oder zu spät abzusagen kann einiges kosten.

nachlesenGrundsätzlich darf ein Arzt für einen reservierten Termin eine Entschädigung verlangen, wenn dieser nicht eingehalten werden kann.

Auch wenn Sie erst unmittelbar vorher absagen und kein Ersatzpatient gefunden werden kann, sind dem Arzt die tatsächlichen Kosten für den Ausfall zu ersetzen. Und zwar unabhängig davon ob Sie ein Verschulden trifft.


nachlesenArzttermin versäumt – Honoraranspruch?
Info für Ärzte – Rechtliche Entscheidungen
Nehmen Patienten konkret und individuell vereinbarte Arzttermine unentschuldigt nicht wahr, kann der Arzt ein angemessenes Entgelt verlangen.

3 Kommentare

Schon mit der Terminvereinbarung schließen Sie mit dem Arzt einen Behandlungsvertrag ab, der zur Einhaltung verpflichtet. Erscheinen Sie zu diesem Termin nicht, kann der Arzt Kosten für seine entgangenen Einnahmen geltend machen.

Liebes Team, ich muss leider meinen Termin am 3. September absagen bzw. verschieben… Wäre es ab 17. September möglich? Vielen lieben Dank und tut mir leid für die Absage.

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