Eine Füllung ermöglicht, Funktion und Form eines Zahns wiederherzustellen, wenn z. B. durch Verletzungen oder Karies ein Teil der Zahnsubstanz fehlt.
Werden Räume, in die Bakterien eindringen könnten, geschlossen, können diese Füllungen einem weiteren Kariesbefall auch vorbeugen.
Lege ich bei Ihnen eine Füllung, entferne ich vorerst das von Karies geschädigte Zahnmaterial, reinige dann die betroffene Stelle und fülle das saubere Loch mit einem Füllungsmaterial. Für Füllungen kommen in Frage: Gold, Keramik, Kompositharz (zahnfarbene Füllungen) und Amalgam (eine Legierung aus Quecksilber, Silber, Kupfer, Zinn und manchmal Zink).
Komposite geschichtete lichtgehärtete Füllungen
Komposite sind zahnfarbene, plastische Füllungsmaterialien für zahnärztliche Behandlungen. Das zahnmedizinische Einsatzgebiet der Komposite (Füllungen und die Befestigung von Keramikfüllungen, Kronen und Wurzelstiften mittels Komposit) wird auch als „adhäsive Zahnmedizin“ bezeichnet.
Sie bestehen aus einer organischen Kunststoffmatrix, die mit anorganischen Füllkörpern versetzt ist. Die Anwendung der Komposits erfolgte zunächst fast nur im Frontzahnbereich. Inzwischen werden Komposits mit einem erhöhten Füllkörpergehalt mit vielversprechenden Ergebnissen auch im Seitenzahnbereich eingesetzt. Vor allem machte aber die Weiterentwicklung der Haftvermittler (Bonding) und die Dentin-Adhäsivtechnik den Einsatz im Seitenzahnbereich möglich.
Zahnfüllungen dürften Privatleistung werden
Ab Jänner 2025 darf wegen des darin enthaltenen Quecksilbers Amalgam EU-weit nicht mehr für Zahnfüllungen verwendet werden. Alternativen aus anderen Materialien gibt es, bisher sind sie aber meist privat zu bezahlen.